Präsident Abraham Lincoln unterzeichnete die erste Whistleblower Schutzgesetzgebung am 5. März 1863. Diese ist heute in einer abgeänderten Fassung unter dem Namen False Claims Act. Ursprünglicher Zweck dieses Gesetzes war es Lieferanten der Unionsarmee, die dieser

mangelhafte Ware während des Sezessionskrieges lieferten (z.B. Sägemehl statt Schießpulver), auf die Schliche zu kommen.


1989 trat ein Whistleblower Protection Act für öffentlich Bedienstete in Kraft. Die USA haben sogar Whistleblower Schutzgesetzgebung für Mitarbeiter von Nachrichtendiensten (Intelligence Community Whistleblower Protection Act of 1998); dieser folgte der National Security Agency (NSA) Mitarbeiter Thomas Drake, der 2005 Informationen über Verschwendung und Missmanagement innerhalb der NSA schließlich der Zeitung „Baltimore Sun“ übergab.


Mehrere Wirtschaftsskandale, insbesondere der Enron Skandal, haben den US Kongreß dann im Jahre 2002 zur Verabschiedung einer Whistleblowing Gesetzgebung für Aktiengesellschaften veranlasst:

§ 301-4 des sogenannten Sarbanes-Oxley Act (SOX) verfügt, dass Mitarbeiter börsennotierter Unternehmen die Möglichkeit haben müssen, im Wege eines vertraulichen und anonymen Verfahrens, fragwürdige Rechnungslegungen und -prüfungen zu melden. 

Gleichzeitig wurde durch SOX das US Bundesstrafrecht dahingehend geändert, dass Racheakte gegenüber Personen, die der Exekutive Delikte melden, unter Strafe gestellt werden. Whistleblower sollen für den daraus resultierenden Benachteiligungen entschädigt werden (U.S. Code, Title 18, § 1513 (e) und 1514A).


Am 25. Mai 2011 hat die US Börsenaufsichtsbehörde, die Security and Exchange Commission, Whistleblowingregeln zum Schutz von Whistleblowern und deren Belohnung erlassen, die am 12. August 2011 in Kraft traten (siehe Blogeintrag vom 24. August 2011).


Daneben verfügen die USA über eine Reihe sektoraler Whistleblower Schutzregelungen wie z.B. im Bereich der Atomindustrie oder der Öl Pipelines.


Insider, die illegale Praktiken ihrer Unternehmen aufdecken, können großen Schaden von der Gesellschaft abwenden, etwa wenn Sie im Pharmabereich den Verkauf gesundheitsgefährdender Medikamente ans Tageslicht bringen. Auch Verkaufstaktiken wie etwa das Versprechen oder Gewähren materieller Anreize an Ärzte, damit sie die Produkte bestimmter Pharmaunternehmen vorschreiben, sind nicht akzeptabel und müssen aufgedeckt werden.


In den U.S.A. wird das Anzeigen von Betrug - sprich überhöhte Rechnungen - von Auftragnehmern der Bundesregierung dadurch gefördert, dass Whistleblowern  rund 15 bis 25 Prozent der eingebrachten Schadenersatzsumme erhalten können. Dabei handeln die Whistleblower im Auftrag der Regierung. Solche Ergreifungsprämien für Betrüger sollen dazu beitragen, eine Änderung der Unternehmenskultur herbeizuführen.  


So erhielten John Kopchinski und fünf weitere Mitarbeiter der weltweit größten Pharmafirma Pfizer im Jahre 2009 mehr als US-$ 102 Mio. dafür, dass sie illegale Praktiken ihres Unternehmens aufzeigten. Im Fall der Pharmafirma GlaxoSmithCline erhielt die Whistleblowerin Cheryl Eckard US-$ 96 Mio. 


Ermöglicht wurde dies durch die Bestimmungen des False Claim Acts (31 U.S.C. Sections 3729-33).

 
In Deutschland hatte die Bundesregierung hatte 2008 eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit dem Ziel eines verstärkten Whistleblower Schutzes angestrebt. Der neue § 612a BGB hätte wie folgt lauten sollen, wurde aber offenbar wegen starker Widerstände innerhalb der CDU/CSU auf Eis gelegt:


Anzeigerecht

(1) Ist ein Arbeitnehmer auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass im Betrieb oder bei einer betrieblichen Tätigkeit gesetzliche Pflichten verletzt werden, kann er sich an den Arbeitgeber oder eine zur innerbetrieblichen Klärung zuständige Stelle wenden und Abhilfe verlangen. Kommt der Arbeitgeber dem Verlangen nach Abhilfe nicht oder nicht ausreichend nach, hat der Arbeitnehmer das Recht, sich an eine zuständige außerbetriebliche Stelle zu wenden.

(2) Ein vorheriges Verlangen nach Abhilfe ist nicht erforderlich, wenn dies dem Arbeitnehmer nicht zumutbar ist. Unzumutbar ist ein solches Verlangen stets, wenn der Arbeitnehmer aufgrund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung ist, dass

1. aus dem Betrieb eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder für die Umwelt droht,

2. der Arbeitgeber oder ein anderer Arbeitnehmer  eine Straftat begangen hat,

3. eine Straftat geplant ist, durch deren Nichtanzeige er sich selbst der Strafverfolgung aussetzen würde,

  1. 4.eine innerbetriebliche Abhilfe nicht oder nicht ausreichend erfolgen wird.

(3) Beschwerderechte des Arbeitnehmers nach anderen Rechtsvorschriften und die Rechte der Arbeitnehmervertretungen bleiben unberührt.


Im Februar 2011 wurde allerdings eine Petition zum bestmöglichen Schutz von Whistleblowern im deutschen Bundestag eingebracht, und am 06 Juli 2011 brachte die Bundestagsfraktion „Die Linke“ einen Entschließungsantrag unter dem Titel „Die Bedeutung von Whistleblowing für die Gesellschaft anerkennen - Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber schützen“ ein (siehe auch Blog-Eintrag vom 10. Juli 2011).


Deutsche Unternehmen wie der ThyssenKrupp Konzern haben eine  Whistleblower Hotline eingerichtet, um Hinweise auf mögliche Gesetzes- oder Richtlinienverstöße, insbesondere aus den Bereichen Kartellrecht und Korruption, zu melden.

 
In Großbritannien ist 1998 ein Public Interest Disclosure Act (PIDA) verabschiedet worden. Ziel dieses Gesetzes ist es, MitarbeiterInnen sowohl in Unternehmen als auch in Behörden, die bestimmte Informationen im öffentlichen Interesse an den Arbeitgeber oder an bestimmte Stellen weiterleiten, zu schützen. Geschützt werden MitarbeiterInnen, wenn sie im guten Glauben Tatsachen offenlegen, die geeignet sind, darzulegen, dass

(a) eine strafbare Handlung entweder begangen wurde, begangen wird oder wahrscheinlich begangen werden wird, 

(b) eine Person es entweder verabsäumt hat, es verabsäumt oder wahrscheinlich verabsäumen wird, einer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, 

(c) eine Justizverfehlung entweder stattgefunden hat, stattfindet oder wahrscheinlich stattfinden wird,

(d) die Gesundheit oder Sicherheit einer anderen Person entweder gefährdet wurde, gefährdet ist oder wahrscheinlich gefährdet werden wird, 

(e) die Umwelt entweder geschädigt wurde, geschädigt wird oder wahrscheinlich geschädigt werden wird,

eine Information, die geeignet ist, aufzuzeigen, dass eine Tatsache, die unter unter die in lit. (a) bis (e) aufgelisteten Angelegenheiten fällt, entweder vertuscht wurde, vertuscht wird oder wahrscheinlich vertuscht werden wird.


 
In der Schweiz sind seit Anfang 2011 Angestellte des Bundes aufgrund des Artikels 22a des Bundespersonalgesetzes verpflichtet, alle von Amtes wegen zu verfolgenden Verbrechen und Vergehen anzuzeigen, wenn sie davon erfahren. Dazu gehört beispielsweise das Fälschen von Urkunden. Die Anzeige kann entweder bei den Strafverfolgungsbehörden, bei den Vorgesetzten oder bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle erstattet werden.


Die Schweizer Post 2011 hat mit Post Courage eine Anlaufstelle für ihre MitarbeiterInnen geschaffen, die in ihrem Umfeld kriminelle Aktivitäten vermuten. Post Courage bietet neben einer speziellen Hotline zum Thema Unternehmenssicherheit die Möglichkeit auch anonyme Meldungen zu machen. Der Verwaltungsratspräsident der Post, Peter Hasler, begründete die Einführung von Post Courage wie folgt:


Als öffentliches Unternehmen müssen wir besonders korrekt sein. Wir haben eine hohe Glaubwürdigkeit und sind moralischen Werten verpflichtet. Post Courage hilft dabei“. Auf die Frage, ob Post Courage nicht eine Kultur des Misstrauens schaffe, antwortete Peter Hasler: „Im Gegenteil: wir werden nur als vertrauenswürdig wahrgenommen, wenn wir keine Verstöße dulden. Und deliktisches Handeln wollen wir entschieden bekämpfen und verhindern.

Siehe auch Blogeintrag.

 
 
Whistleblowing Regelungen sind auch aus Asien, Afrika und Südamerika bekannt, u.a. aus Chile, Malaysia, Uganda und Sambia bekannt.


 
Wie in der Schweiz hat auch Kanada hat einen Public Servants Disclosure Protection Act  (2007) für Staatsbedienstete erlassen. Diesen Umstand hat die kanadische Whistleblowing NGO Federal Accountability Initiative for Reform (FAIR) beanstandet, weil somit von 17 Millionen ArbeitnehmerInnen nur 400.000 Staatsangestellte unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. FAIR kritisiert wird auch, dass Whistleblower in staatlichen Behörden keinen Zugang zu den Gerichten haben. Dieses Recht haben sie laut FAIR 2003 verloren, nachdem die Whistleblowerin Joanna Gualteri einen Prozeß vor Gericht gewonnen hatte.


 
Frankreich hat 2005 eine Gesetzgebung zur Einrichtung von Whistleblower Hotlines - genannt „Dispositifs d‘alerte professionelle“ - im Wege der Autorisation unique n°4 der Commission nationale de l‘informatique et des Libertés (CNIL - Nationale Kommission für EDV und Freiheiten) erlassen. Diese wurde zuletzt am 8. Dezember 2010 novelliert,allerdings gilt diese nur für Verstöße gegen Vorschriften in den Bereichen Finanzen, Rechnungslegung, Bankwesen, unlauterer Wettbewerb und Korruptionsbekämpfung.  Anfang 2011 hatten rund 1700 französische Betriebe solche Hotlines eingerichtet. 2007 ist in das französische Arbeitsrecht eine Bestimmung zum Schutz von Angestellten, die ihrem Arbeitsgeber oder staatlichen Stellen korrupte Praktiken anzeigen.

Siehe auch Blogeinträge: 1  2  3


 
Das rumänische Whistleblowing Gesetz (Nr. 514 vom 14. Dezember 2004), erlaubt es den Angestellten von Behörden und nationalen Kapitalgesellschaften, Missstände direkt der Öffentlichkeit und den Medien zur Kenntnis zu bringen.
 
Für Arbeitnehmer in der australischen Privatwirtschaft ist ein Whistleblower Schutz in Teil 9.4AAA des Corporation Acts 2001 in Anlehnung an die US-amerikanische Sarbanes-Oxley Gesetzgebung normiert (siege oben). Dieses Gesetz wird als überholt angesehen und wird zur Zeit überarbeitet.

Für Behörden hat sich die Gesetzgebung im australischen Bundesstaat Queensland als wegweisend erwiesen. Dort werden dank des Public Interest Disclosure Acts 2010 Beamte geschützt, wenn sie sich an Journalisten wenden, nachdem sie sich bereits ihr Anliegen der zuständigen Behörde angezeigt haben, und diese Behörde


  1. -beschlossen hat, den Hinweis nicht zu untersuchen oder weiter zu verfolgen; oder

  2. -den Hinweis untersucht hat, aber keine weitere Vorgangsweise empfohlen hat; oder

  3. -dem Whistleblower binnen sechs Monaten nach Anzeige nicht mitgeteilt hat, ob sie den Hinweis untersuchen oder weiterverfolgen wird.