Die Gebote des Rechts sind folgende:

Ehrenhaft leben, niemanden verletzen,

jedem das seine gewähren.
      Codex Iuris Civilis (529 n.Chr)

      Institutionen, 1. Buch, I. Titel, Vers 3


Alleine offenbartes Unrecht kann bekämpft werden.

       Julian Assange


Ziel von Whistleblowing Austria ist es, zu einer offenen Gesellschaft beizutragen, in der es möglich sein muss, im Interesse des Allgemeinwohls frei über Korruption und andere Missstände im Staat und in der Privatwirtschaft zu sprechen sowie jenen zu helfen, die diese Missstände sowie Fehlverhalten von Personen melden und gegen diese vorgehen. Diese Webseite soll zunächst die Idee des Whistleblowings in Österreich bekanntmachen.


Wir sind in der Lage, einer sehr begrenzten Anzahl von Whistleblowern mit Rat und Tat beizustehen. Diese werden vom Vorstand von Whistleblower Austria nach freiem Ermessen ausgewählt. Wenn Sie uns kontaktieren möchten, senden Sie uns bitte eine E-mail an info@whistleblowing.at zwecks Terminvereinbarung. Bitte legen Sie Ihrer E-mail KEINE UNTERLAGEN über Ihren Fall bei.


Whistleblowing schafft Transparenz, verdrängt

Geheimnistuerei und höhlt somit die Möglichkeit für                                

kriminelles- und andere Formen des

Fehlverhaltens aus.


Whistleblower tragen zur Selbstreinigung der

Gesellschaft bei.

 

Willkommen

 

Whistleblowing soll kein Anschwärzen oder Denunzieren von Arbeitskollegen sein, sondern dort,

wo es im dem Allgemeinwohl dient bzw. im öffentlichen Interesse liegt, Informationen verfügbar machen,

die dem Abstellen der Missstände und Fehlverhalten dienlich sind. Whistleblowing ist ein Akt der Zivilcourage !


Es gibt in Österreich eine gewisse Bestechungskultur“, meinte der ehemalige Präsident des

Rechnungshofes, Dr. Franz Fiedler, im Sommer 2010 als die blamable Einstufung Österreichs auf den

16. Platz der Korruptionsliste von Transparency International bekannt geworden war. 


Ziel von Whistleblowing Austria ist es daher auch, einen Beitrag für eine Gegenkultur zu dieser Bestechungskultur zu leisten.


Korruption ist aber bei weitem nicht das einzige Problem, dem Menschen in Unternehmen und Behörden ausgesetzt sein können: Angriffe und Bedrohungen gegen Leib und Leben sowie die physische und

psychische Gesundheit sind leider allzu häufig. Weiters stehen Mobbing, Demütigungen, Schikanen und sexuelle Belästigungen und Übergriffe in vielen Betrieben an der Tagesordnung. Eine weitere Form des Fehlverhaltens sind Kündigungen, Versetzungen und Entlassungen als Folge von Whistleblowing.


Es ist wohl an der Zeit, eine Whistleblowing Gesetzgebung nicht nur für Bund, Länder und

Gemeinden, sondern auch für andere Institutionen wie politische Parteien, Kirchen, Religionsgesellschaften und andere Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zu erlassen.


Für fast jedes Fehlverhalten gilt, dass die wirksamste  Abschreckung in der Versicherung oder

zumindest der Furcht, dass es herauskommen, und man sich damit befassen wird.


Dies ist immerhin die Meinung des Gerichtes der Vereinten Nationen für dienstrechtliche Streitigkeiten.

Die Vereinten Nationen, die weltweit über 60.000 Mitarbeiter - darunter viele in Wien -  beschäftigen,

begreifen sich selbst als vorbildlicher Arbeitgeber. Inwieweit Anspruch und Wirklichkeit

auseinander klaffen steht auf einem anderen Blatt.


Dass die Vereinten Nationen eine Whistleblowing Regelung bereits im Jahr 2005 erlassen haben, sollte Österreich, das sich ja als aktives Mitglied dieser Organisation sieht, einen Anstoß geben, Hinweisgeber

besser zu schützen.


Julian Assange und sein Team haben mit ihrer Internet Plattform WikiLeaks, das Whistleblowing auf

eine dramatische Art und Weise in das Bewusstsein der Weltöffentlichkeit gerückt.


In allen Fällen geht es bei Whistleblowing um die Zurückdrängung von rechtlichen Hürden, die Personen

davor schützen, für ihr - jedenfalls rechtswidriges, manchmal kriminelles Fehlverhalten -

Einstehen zu müssen. Eine solche rechtliche Hürde, die in den letzten Jahren massiv unter Druck

geraten ist, ist das Bankgeheimnis. Auch die Zweckmäßigkeit anderer rechtlich geschützter

Geheimnisse wie das Amts-, Berufs-, Geschäfts- und das Betriebsgeheimnis müssen auf ihre Zweckmässigkeit im Hinblick auf das Allgemeinwohl überprüft werden.


Personen, die Missstände offenlegen, sollen nicht verfolgt, sondern geschützt werden. Whistleblower werden oft verfolgt, gemobbt und schikaniert; sie sind aber die Helden unserer Zeit, und zwar dort wo

sich Machtmissbrauch, Korruption, Verleumdung, sexuelle Belästigung, Lüge und sonstiges unethisches Verhalten breitmachen.


Nicht zuletzt ist es auch dringend notwendig, dass Whistleblowing in Österreich wie schon in anderen

Ländern sowohl im öffentlichen Sektor als auch in privaten Unternehmen und Betrieben bei gleichzeitiger Wahrung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu legitimieren.








© Walter Gehr 2012

Hatfungsausschluss